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Arbeitsuche in Deutschland

Sie möchten beruflich in Deutschland „durchstarten“? Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps für Ihre Arbeitsuche und Bewerbung.

Wo kann ich mich über den Arbeitsmarkt der Wirtschaftsregion Oberrhein informieren?

Interessante Daten und Fakten über den Arbeitsmarkt und die ökonomische Situation der Region finden Sie in unserer Broschüre Wirtschaftsraum Oberrhein, unter der Rubrik Arbeitsmarktmonitoring sowie auf den Internetseiten der Oberrheinkonferenz oder der Trinationalen Metropolregion Oberrhein. Außerdem hat die Regio Basiliensis 2020 eine Publikation zum Arbeitsmarkt am Oberrhein veröffentlicht.

Wo finde ich Stellenangebote?

Folgende Internetseiten gehören zu den wichtigsten Informationsquellen bei der Arbeitsuche: 

Öffentliche Arbeitsverwaltung
Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

Anzeigenteile der lokalen und überregionalen Zeitungen
Stellenangebote in den lokalen Zeitungen finden Sie vor allem online oder in den gedruckten Samstagsausgaben. Wichtige deutsche Zeitungen am Oberrhein sind:
Badische Zeitung
Badische Neueste Zeitung
Südkurier
Die Rheinpfalz
Zu den wichtigsten überregionalen Zeitungen zählen die Süddeutsche, die Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie die Zeit

Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren und wie gestalte ich die Unterlagen für meine Bewerbung in Deutschland?

Die Bewerbung in Deutschland erfolgt in den meisten Fällen schriftlich (Versand per Post oder online per Mail). Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus einem tabellarischen Lebenslauf, einem Bewerbungsschreiben und den Kopien sämtlicher Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse (ins Deutsche übersetzt). Sie können sich auch online einen Europass-Lebenslauf erstellen und diesen auf das EURES-Portal hochladen, so ist Ihr Profil für Arbeitgeber international zugänglich. Weitere Informationen finden Sie hier

Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

Die Anerkennung der Berufsabschlüsse ist für alle reglementierten Berufe unbedingt erforderlich. Zu den reglementierten Berufen gehören u.a. Lehrerin bzw. Lehrer, Erzieherin bzw. Erzieher, Architekt bzw. Architektin sowie alle Heilberufe (Ärztin bzw. Arzt, Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger, Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut). Für alle nicht reglementierten Berufsabschlüsse kann eine Anerkennung hilfreich sein, ist aber keine zwingende Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme. Auf der Homepage Anerkennung in Deutschland gibt es weitere Informationen für Sie.

Brauche ich eine Arbeitserlaubnis, um als Grenzgängerin in Deutschland arbeiten zu dürfen?

Wenn Sie als Grenzgänger in Deutschland arbeiten möchten und kein EU-Staatsangehöriger sind, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis in Form einer Grenzgängerkarte. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen.