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Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland


►  Welches Arbeitsrecht gilt für mich?

►  Wo bin ich sozialversichert?

►  Wo muss ich Steuern zahlen?

►  Weitere Informationen


Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland: Welches Arbeitsrecht gilt für mich?

Im Allgemeinen ist der Arbeitsvertrag nach dem Recht des Landes abgefasst, in dem der Beschäftigte gewöhnlich arbeitet. Also gilt für Sie das deutsche Arbeitsrecht.

Download von Informationen über:
Das Arbeitsrecht in Deutschland   2010 F-D Arbeitsrecht D - PDF (153.38 KB)

Weitere Informationen


Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland: Wo bin ich sozialversichert?

Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit

►  Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

►  und die diesbezügliche Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 

koordinieren die verschiedenen Sozialsysteme, damit jemand, der von seinem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht hat, sich nicht in einer schlechteren Lage befindet als jemand, der
stets in ein und demselben Staat gewohnt und gearbeitet hat.

Die Koordinationsregelungen gelten in allen Ländern der Europäischen Union (EU).

Nach den Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit sind Grenzgänger/innen in der Regel
im Beschäftigungsland sozialversichert.

Download von Informationen über:
►  Das System der Sozialversicherung in Deutschland  2010 F-D Sozialversicherung D - PDF (147.78 KB)


Die EG-Verordnung Nr. 883/2004 gelten für alle nationalen Rechtsvorschriften bezüglich:

►  Krankheit, Mutterschaft   2010 F-D Krankheit - PDF (154.02 KB)

►  Pflegebedürftigkeit   2010 F-D Pflegebedürftigkeit - PDF (139.76 KB)

►  Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten    2010 F-D Arbeitsunfälle - PDF (136.01 KB)

►  Invalidität   2010 F-D Invalidität - PDF (127.48 KB)

►  Altersrente   2010 F-D Altersrente - PDF (141.65 KB)

►  Arbeitslosigkeit   2010 F-D Arbeitslosigkeit - PDF (149.27 KB)

►  Familienleistungen  2010 F-D Familienleistungen D+F - PDF (180.70 KB)

Weitere Informationen


Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland: Wo muss ich Steuern zahlen?

Im Gegensatz zum Bereich der Sozialversicherungen existiert im Bereich des Steuerrechts keine überstaatliche Regelung auf EU- bzw. EWR-Ebene. Steuerfragen sind auch nicht Bestandteil der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Personen, die in einem Mitgliedstaat arbeiten, aber in einem anderen wohnen, könnten theoretisch in beiden Staaten entsprechend der jeweiligen Gesetzgebung einkommensteuerpflichtig sein. Es besteht also grundsätzlich die Gefahr der Doppelbesteuerung!

Die meisten europäischen Staaten haben jedoch wie Frankreich und Deutschland das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen
und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich vom 21. Juli 1959“, zuletzt geändert durch das Zusatzabkommen vom 21. Dezember 2001 untereinander bilaterale Vereinbarungen getroffen.

Die Doppelbesteuerungsabkommen sehen im Allgemeinen eine Besteuerung der Einkünfte im Quellenstaat vor. Ausnahmen vom Quellenlandprinzip sind dabei jedoch möglich. Es kann z.B. vereinbart werden, dass Grenzgänger im Wohnland besteuert werden.

Download von Informationen über:
►  Die Besteuerung von Personen, die in Deutschland arbeiten und in Frankreich wohnen
      2010 F-D Besteuerung - PDF (153.55 KB)

Weitere Informationen


Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland: Weitere Informationen

Download der Broschüre Informationen für Grenzgänger Frankreich – Deutschland 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die EURES-Berater/innen am Oberrhein.