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Aktueller Hinweis:
Grundlage dieses Modells ist die Rahmenvereinbarung über die grenzüberschreitende Berufsausbildung am Oberrhein, die am 12. September 2013 von 28 deutschen und französischen Partnern unterzeichnet wurde. Infolge der umfassenden Ausbildungsreform in Frankreich müssen auch für grenzüberschreitende Ausbildungs- und Studienverträge neue Regelungen getroffen werden, um die Finanzierung der in Frankreich anfallenden Ausbildungssteuer zu gewährleisten. Die beteiligten Partner und Förderer haben entschieden, die grenzüberschreitende Ausbildung auch für das Jahr 2024 im Rahmen einer Übergangslösung fortzuführen. Dies bedeutet, dass die Finanzierung grenzüberschreitender Ausbildungs- und Studienverträge, die bis zum 31.12.2024 unterschrieben werden, gewährleistet ist. Interessierte Schüler, Studierende, Unternehmen und Bildungseinrichtungen werden seitens EURES-T Oberrhein durch unsere Fachexperten für grenzüberschreitende Ausbildung beraten und begleitet.
Sie stellen einen Auszubildenden oder dual Studierenden aus Frankreich ein, der den Theorieteil in einer Berufs- oder Hochschule im Elsass absolviert und die praktischen Phasen in Ihrem Unternehmen am Oberrhein. Ziel ist der Berufsabschluss in dem Land, in dem der Auszubildende oder dual Studierende die Berufsschule/Hochschule besucht hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auszubildende zusätzlich auch den deutschen Berufsabschluss erwerben (Doppelabschluss).
Mit der Einstellung eines Auszubildenden oder dual Studierenden nach dem grenzüberschreitenden Ausbildungsmodell sichern Sie sich eine zukünftige kompetente und zweisprachige Arbeitskraft für Ihr Unternehmen. Dies erleichtert Ihnen ebenfalls den Zugang zum französischen Markt sowie die Gewinnung neuer Kundenstämme und Geschäftspartner im Elsass.
Der Auszubildende bzw. dual Studierende unterzeichnet mit Ihnen einen Ausbildungs- bzw. dualen Studienvertrag und meldet sich in der französischen Berufsschule/Hochschule im Elsass an. Die Dauer des Ausbildungsvertrages richtet sich primär nach den Bestimmungen im Heimatland. Dort wird am Ende auch die Abschlussprüfung absolviert.
Während der grenzüberschreitenden Ausbildung bzw. des grenzüberschreitenden dualen Studiums ist die Auszubildende bzw. dual Studierende in dem Land sozialversichert, in dem der ausbildende Betrieb liegt. Außerdem erhalten die Auszubildenden bzw. dual Studierenden die branchenübliche Ausbildungsvergütung (im Bereich des dualen Studiums sind die Regelungen flexibler).
Gerne begleiten Sie unsere beiden Fachexperten für die grenzüberschreitende Ausbildung bei der Suche nach einem passenden Auszubildenden bzw. dual Studierenden für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der grenzüberschreitenden Ausbildungs- und Studienverträge sowie bei der Kommunikation mit den französischen Bildungseinrichtungen und zuständigen Stellen des Nachbarlandes.
Grundlage für dieses Projekt ist die Rahmenvereinbarung zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung am Oberrhein, die am 12. September 2013 von 28 deutschen und französischen Partnern unterzeichnet wurde. Seitdem ist es für Auszubildende aus Frankreich möglich, die Theoriephasen einer dualen Ausbildung oder eines dualen Studiums an einer Berufs- bzw. Hochschule im Elsass und die Praxisphasen bei einem deutschen Unternehmen am Oberrhein zu absolvieren.
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