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Informationen für Ausbildungs­unternehmen

Aktueller Hinweis:

Das deutsch-französische Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung wurde im Juli 2023 in Lauterburg unterzeichnet und ist zum 1. März 2025 in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage ist es künftig möglich, eine grenzüberschreitende Berufsausbildung oder ein grenzüberschreitendes duales Studium wie unten beschrieben zu absolvieren. Interessierte Schüler, Studierende, Unternehmen und Bildungseinrichtungen werden seitens EURES-T Oberrhein durch unsere grenzüberschreitenden Ausbildungsvermittler beraten und begleitet.

 

Wie funktioniert die grenzüberschreitende Ausbildung?

Sie stellen einen Auszubildenden oder dual Studierenden aus Frankreich ein, der den theoretischen Teil in einer französischen Berufs- oder Hochschule absolviert, während die praktischen Phasen bei Ihnen als Arbeitgeber in einem deutschen Unternehmen stattfinden. Dafür muss sich der Sitz Ihres Unternehmens in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland befinden. Ziel ist der Berufsabschluss in dem Land, in dem der Auszubildende oder dual Studierende die Berufsschule/Hochschule besucht hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auszubildende zusätzlich auch den deutschen Berufsabschluss erwerben (Doppelabschluss).

Welche Vorteile bringt die grenzüberschreitende Ausbildung Ihrem Unternehmen?

Mit der Einstellung eines Auszubildenden oder dual Studierenden nach dem grenzüberschreitenden Ausbildungsmodell sichern Sie sich eine zukünftige kompetente und zweisprachige Arbeitskraft für Ihr Unternehmen. Dies eröffnet Ihnen nicht nur den Zugang zum französischen Markt, sondern verschafft auch die Möglichkeit, neue Kundenstämme und Geschäftspartner im Nachbarland hinzuzugewinnen. 

Wie läuft das Ganze ab?

Der Auszubildende bzw. dual Studierende unterzeichnet mit Ihnen einen Ausbildungs- bzw. dualen Studienvertrag und meldet sich in der französischen Berufsschule/Hochschule an. Die Dauer des Ausbildungsvertrages richtet sich primär nach den Bestimmungen in Frankreich. Dort wird am Ende auch die Abschlussprüfung absolviert.
Während der grenzüberschreitenden Ausbildung bzw. des grenzüberschreitenden dualen Studiums ist der Auszubildende bzw. dual Studierende in dem Land sozialversichert, in dem der ausbildende Betrieb liegt. Außerdem erhalten die Auszubildenden bzw. dual Studierenden die in Deutschland branchenübliche Ausbildungsvergütung. Im Bereich des dualen Studiums sind die Regelungen flexibler.

Wo erhalten Sie weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Ausbildung?

Gerne begleiten Sie unsere grenzüberschreitenden Ausbildungsvermittler bei der Suche nach einem passenden Auszubildenden bzw. dual Studierenden für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des grenzüberschreitenden Ausbildungs- oder Studienvertrags sowie bei der Kommunikation mit den französischen Bildungseinrichtungen und zuständigen Stellen im Nachbarland. 


Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.